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Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland
#324554
21/02/2010 17:17
21/02/2010 17:17
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Joined: Feb 2010
Beiträge: 3 Berlin
Amancay
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Beiträge: 3
Berlin
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Hallo,
ich habe gehört, dass, wenn man in Tunesien geheiratet hat (wurde in Deutschland legalisiert),man sich in Deutschland nach tunesischem Recht scheiden lassen kann, worauf wohl nur kein Anwalt richtig Lusthat, weil es natürlich finanziell nicht einträglich ist. Der Vorteil ist, dass man nicht so lange braucht, als wenn man sich in Tunesien scheiden lässt, weil man da hundert Jahre braucht, bis in Deutschland alles anerkannt ist. Und in Deutschland nach deutschem Recht bezahlt man ziemlich viel Geld. Wer hat also von dieser anderen Möglichkeit gehört und kennt vielleicht einen Anwalt, der sich damit auskennt?
Gruß aus Berlin
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Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland
[Re: Amancay]
#324556
21/02/2010 17:36
21/02/2010 17:36
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Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529 Deutschland
LOE110119
Anonym auf Wunsch
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Anonym auf Wunsch
Mitglied*
Joined: Dec 2007
Beiträge: 4,529
Deutschland
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Schau mal hier http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/scheidung/scheidung_ausland.htm Der Vorteil ist, dass man nicht so lange braucht, als wenn man sich in Tunesien scheiden lässt, weil man da hundert Jahre braucht, bis in Deutschland alles anerkannt ist.
Wo hast Du denn diese Fehlinfo her? Und in Deutschland nach deutschem Recht bezahlt man ziemlich viel Geld.
Die Scheidung richtet sich nach dem Einkommen/Vermögen, sie ist daher nicht teuer! Ggfs. kann man Prozesskostenhilfe (auch Ratenzahlung) vereinbaren. LG Simla Artikel 17 EGBGB Scheidung(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Kann die Ehe hiernach nicht geschieden werden, so unterliegt die Scheidung dem deutschen Recht, wenn der die Scheidung begehrende Ehegatte in diesem Zeitpunkt Deutscher ist oder dies bei der Eheschließung war.
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Re: Scheidung nach tunesischem Recht in Deutschland
[Re: LOE110119]
#329617
28/05/2010 14:56
28/05/2010 14:56
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Joined: Mar 2009
Beiträge: 25 Deutschland
Andria
Junior Mitglied
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Junior Mitglied
Joined: Mar 2009
Beiträge: 25
Deutschland
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Hallo, aus aktuellem Anlass, hier mal ein paar neue Infos zum Thema Versorgungsausgleich. Vielleicht ist es gerade für jemanden nützlich: Das Gesetz sieht, anders als bisher, nicht mehr in jedem Fall einen Versorgungsausgleich vor.Bei einer Ehedauer von unter drei Jahren, wobei das Trennungsjahr hier mit eingerechnet ist, das dies bis zur Einreichung der Scheidung ja abgelaufen sein muss, ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs nur noch auf Antrag eines der Ehegatten vorgesehen. Stellt keiner einen solchen Antrag unterbleibt daher der Ausgleich, auch wenn die Rentenanrechte erheblich sind! http://www.anwalt-scheidung-online.de/versorgungsausgleich.phpDieses gilt bei einer deutsch/tunesischen Ehescheidung in Deutschland nach deutschem Recht. Wer also kürzer als 3 Jahre verheiratet ist, braucht sich um den Versorgungsausgleich keine Gedanken machen. Einen schönen Tag noch, Andria
... immer mehr träume im herzen haben als die realität zerstören kann ...
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