Die Scheidung richtet sich nach dem Einkommen/Vermögen, sie ist daher nicht teuer! Ggfs. kann man Prozesskostenhilfe (auch Ratenzahlung) vereinbaren.
...beim Antrag auf Prozesskostenhilfe mußt du dein Einkommen und andere Einkünfte aber auch Ausgaben wie z.b. Miete,Auto... angeben.Liegst du unter einem bestimmten Satz steht dir Prozesskostenhilfe zu entscheidet das Amtsgericht.Nach ca. 2 Jahren wird dein Einkommen überprüft ob sich was geändert hat.Nach einreichen der Scheidung kann es 4 -6 Monate bis zum Termin dauern.
Alex
Last edited by alex76; 21/02/2010 20:08.
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Liebe bedeutet, einen anderen Menschen so sehen zu können, wie Gott ihn gemeint hat.
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