Schau mal hier
http://www.ehescheidung24.de/scheidung_stichworte/scheidung/scheidung_ausland.htm
Der Vorteil ist, dass man nicht so lange braucht, als wenn man sich in Tunesien scheiden lässt, weil man da hundert Jahre braucht, bis in Deutschland alles anerkannt ist.
Wo hast Du denn diese Fehlinfo her?
Und in Deutschland nach deutschem Recht bezahlt man ziemlich viel Geld.
Die Scheidung richtet sich nach dem Einkommen/Vermögen, sie ist daher nicht teuer! Ggfs. kann man Prozesskostenhilfe (auch Ratenzahlung) vereinbaren.
LG Simla
Artikel 17 EGBGB Scheidung(1) Die Scheidung unterliegt dem Recht, das im Zeitpunkt des Eintritts der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags für die allgemeinen Wirkungen der Ehe maßgebend ist. Kann die Ehe hiernach nicht geschieden werden, so unterliegt die Scheidung dem deutschen Recht, wenn der die Scheidung begehrende Ehegatte in diesem Zeitpunkt Deutscher ist oder dies bei der Eheschließung war.