Original geschrieben von: Sasour82

August 2010!!Dann ist er 3 Jahre hier in Deutschland,

Die Zeit/Frist wird im übrigen ab Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis (ggfs. Fiktion) gerechnet. Das Visa zählt nicht mit.
3 Jahre Ehe UND 3 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland.

(nur zur Kenntnis) LG Simla


---> deshalb rate ich.......nicht lange warten bis das Visa dem Ende zugeht, sondern direkt zur ABH.