August 2010!!Dann ist er 3 Jahre hier in Deutschland,
Die Zeit/Frist wird im übrigen ab Erteilung der ersten Aufenthaltserlaubnis (ggfs. Fiktion) gerechnet. Das Visa zählt nicht mit.
3 Jahre Ehe UND 3 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft in Deutschland.
(nur zur Kenntnis) LG Simla
---> deshalb rate ich.......nicht lange warten bis das Visa dem Ende zugeht, sondern direkt zur ABH.