Burka-Verbot wegen 1900 Frauen
Muslimische Frauen in Frankreich sollen nach dem Willen des Parlaments künftig von allen öffentlichen Dienstleistungen ausgeschlossen werden, wenn sie einen Ganzkörperschleier tragen.
Der Gesichtsschleier ist in Frankreich umstritten.
Ein Ausschuss der Nationalversammlung legte am Dienstag einen Bericht mit insgesamt 18 Empfehlungen vor. Betroffen sind schätzungsweise mehrere tausend Frauen der fünf Millionen Muslime in Frankreich. «Ganz Frankreich sagt Nein zum Ganzkörperschleier und verlangt, dass diese Praxis auf dem Gebiet der Republik verboten wird», heisst es im Vorschlag des Parlamentsausschusses für die Entschliessung. Eine Burka zu tragen widerspreche «den Werten der Republik».
Aus rechtlichen Gründen soll sich das Verbotsgesetz nicht allein auf die Burka oder andere Formen der Verschleierung muslimischer Frauen beziehen. Es soll generell jegliche Vermummung in staatlichen Einrichtungen verbieten. Geldbussen bei Zuwiderhandlungen sind nicht geplant; Burka-Trägerinnen sollen aber staatliche Dienstleistungen verweigert werden.
Weiter erlaubt wäre die Burka damit auf offener Strasse und in der Privatwirtschaft. Die Regierung will über die Reichweite des Verbots erst nach den Regionalwahlen im März entscheiden. In einer am Montag veröffentlichten Umfrage hatten sich fast zwei Drittel der Franzosen für ein Verbot der Burka in der gesamten Öffentlichkeit ausgesprochen - «sogar auf der Strasse».
Frankreich hat mit über fünf Millionen Menschen die grösste muslimische Gemeinde Europas. Nach Angaben des Innenministeriums tragen aber nur etwa 1900 muslimische Frauen die Burka. Der konservative Staatspräsident Nicolas Sarkzoy hatte im Juni gesagt, die Burka, bei der das Gesicht durch ein Stoffgitter verdeckt wird, sei «auf dem Gebiet der französischen Republik nicht willkommen».
Frankreich könne es nicht hinnehmen, dass Frauen «Gefangene hinter einem Gitter» seien und «von jeglichem sozialen Leben abgeschnitten und jeglicher Identität beraubt» würden. Seit 2004 ist in Frankreich schon das Tragen auffälliger religiöser Zeichen in den staatlichen Schulen verboten.