Mmmhh, da hat Euch aber die Fahrschule ver......

http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendischer_fuehrerschein.php
Führerscheine aus sonstigen Staaten ("Drittstaaten")
(Umschreibung erforderlich)

Führerscheine aus allen anderen Staaten können zwar prinzipiell ebenfalls in Deutschland umgeschrieben werden, im Unterschied zu denen aus "Listenstaaten" wird hierbei jedoch eine theoretische und praktische Prüfung in einer Fahrschule abverlangt. Von der Fahrausbildung ist der Inhaber zwar grundsätzlich befreit, diese ist aber in den meisten Fällen zur Erhöhung der Erfolgsaussichten anzuraten.