Deutschland

T R A N S I T V I S U M
(In Tunesien wohnhafte Personen)

Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Sofern dennoch auf der Abgabe bestanden wird, kann der Antrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Antragsteller ohne vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen werden nicht in die Visastelle eingelassen.

Die Antragstellung muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen:

1) Vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen (Die Anträge sind kostenlos bei der Botschaft erhältlich und stehen auf der Homepage der Botschaft zur Verfügung)

2) Ihr gültiger Reisepass (min. 3 Monate länger gültig, als das beantragte Visum)

3) 1 Foto

4) Visum für das Reiseziel außerhalb des Schengenraums und ggf. Visa für die Länder, die zwischen Deutschland und dem Zielstaat durchreist werden (Vorlage einer Kopie)
5) Beweis, dass die Durchreise in Deutschland unbedingt notwendig ist (z.B. Reservierung)

6) Geschäftsreisen:
- Beamte / Angestellte:
- Anordnung einer Dienstreise
- für den Eventualfall jährlichen Gehaltsüberblick (C.N.S.S.) außer Beamte
Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Jährliche Einkommenssteuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre
Freiberufliche
- Bescheinigung Ihrer beruflichen Vereinigung (Ärzte-, Anwaltskammer)

7) Touristenreise :
Gehaltsempfänger und Beamte
- Arbeitsbescheinigung mit Angabe des Einstellungsdatums
- Urlaubsbescheinigung
- Sozialversicherungskarte mit Gültigkeitsnachweis
- Jährlicher Gehaltsüberblick (CNSS)
- Letzten drei Gehaltsblätter oder Gehaltsbescheinigungen
Geschäftsleute/Firmeninhaber
- Eröffnungserklärung Ihres Unternehmens, Patent, Auszug Amtsblatt
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung der letzten 2 Jahre
Landwirte
- Eigentumstitel des Grundbuchamtes
- Bescheinigung Ihrer Einkommenssteuererklärung der letzten 2 Jahre
- weitere Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation belegen (Steuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre, Kontoauszüge, Pachtvertrag o.ä.)
Rentner/Personen ohne Beruf
- Rentnerausweis oder Nachweis Ihrer Einkünfte in Tunesien
Studenten/Schüler
- Studentenausweis oder Schulbescheinigung
Minderjährige
- zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten eine Genehmigung beider Elternteile, der sorgeberechtigte Elternteil muss bei Antragstellung anwesend sein. Ab dem 16. Lebensjahr muss das
Kind selbst anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass ein Transitvisum nicht notwendig ist, wenn Sie im Besitz eines Tickets für den Weiterflug sind und Sie nicht die Transitzone des Flughafens für Ihren Anschlussflug verlassen müssen.

Wichtige Hinweise:
Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggf. mit deutscher oder französischer Übersetzung sowie einer Kopie vorgelegt werden.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen, insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vorzulegen; vorab per Post oder Fax übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen und diese haben weder Einfluss auf die Terminliste noch auf die Visumerteilung.

Bearbeitungsgebühr: 60 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld)
Außer der Bearbeitungsgebühr fallen keine weiteren Gebühren an!
Bei einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

Quelle:
Deutsche Botschaft Tunis

Das jeweils aktuellste Merkblatt kann als .pdf-Datei unter folgenden Link eingesehen bzw. ausgedruckt werden.
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tun...perty=Daten.pdf

Visumantragsformulare in verschiedenen Sprachen und Infos findet man hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html

Last edited by Uwe Wassenberg; 08/02/2010 21:43.