Deutschland

Merkblatt STUDIEN- und Studienbewerbervisum
(In Tunesien lebende visumpflichtige Staatsangehörige)

Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden. Sofern dennoch auf der Abgabe bestanden wird, kann der Antrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt werden.
Antragsteller ohne vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen werden nicht in die Visastelle eingelassen.

Die Antragstellung in der Visastelle der Botschaft muss persönlich und unter Vorlage folgender Unterlagen erfolgen:

1) Zwei vollständig ausgefüllte Antragsunterlagen (Die Anträge sind kostenlos bei der Botschaft erhältlich und stehen auf der Homepage der Botschaft zur Verfügung)

2) Gültiger Reisepass (mind. 6 Monate gültig) , sowie Fotokopien der Seiten 2 und 3 des Reisepasses

3) Zwei aktuelle Passfotos mit hellem Hintergrund

4) - Abiturzeugnis und Notenauszug des Abschlusszeugnisses
- falls zutreffend Nachweise mit Noten vom Vorstudium, Nachweise von Praktika und Berufstätigkeit

5) - Zulassung zum Studium an einer deutschen Hochschule

6) - Nachweis der Ablegung der Sprachprüfung DSH oder Test DaF

7) - Nachweis der gesicherten Finanzierung durch
a) Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Deutschland (hierbei ist ein Betrag von 7.716,- EUR nachzuweisen. Das Sperrkonto muss einen Sperrvermerk
dahingehend haben, dass monatlich nur ein Betrag von 643,- EUR abgehoben werden darf)

b) Hinterlegung einer jährlich zu erneuernden Bankbürgschaft bei einem Geldinstitut in Deutschland. Die Bürgschaft muss einen Betrag von 7.716,- EUR umfassen.

c) Verpflichtungerklärung nach § 68 AufenthG von
- einer Person mit Wohnsitz in Deutschland (diese Verpflichtungerklärung wird unter Vorlage nvon Einkommensnachweisen, Mietvertrag und Pass bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland abgegeben) oder
- einer Person mit Wohnsitz im Ausland (diese Verpflichtungerklärung wird unter Vorlage von Einkommensnachweisen, Steuerbescheid, Mietvertrag und Pass bei der zuständigen Auslandsvertretung im Ausland abgegeben)

d) Darlegung der Einkommens – und Vermögensverhältnisse der Eltern
(Nachweis einer Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto in Tunesien, hierbei ist ein Betrag von 14.500,- Dinar nachzuweisen) und
- Nachweis des regelmäßigen Einkommens der Eltern, die das Studium finanzieren (jährliches Einkommen mindestens 22.000,-Dinar) durch Gehaltszettel, CNSS-Auszug, Arbeitsvertrag sowie Steuerbescheid des Finanzamts der letzten 2 Jahre und ggf. Nachweis vorhandener Einlagen (Festgeld, Kontoauszug, Nachweise über Immobilienbesitz etc.)

In Ausnahmefällen kann auch ein sogenanntes Studienbewerbervisum erteilt werden.
Hierzu ist die Originaleinschreibung an einer Sprachenschule in Deutschland (mind. 20 Wochenstunden Unterricht) vorzulegen. Die unter Punkt 5 und 6 genannten Unterlagen sind entbehrlich. In diesen Fällen muss aber seitens der Botschaft eine genaue Prüfung der Vorleistungen (fachlich und gute Deutschkenntnisse)
erfolgen, um die Erfolgsaussichten eines in Deutschland angestrebten Studiums hinreichend beurteilen zu können.

Wichtige Hinweise:
Alle genannten Unterlagen müssen im Original, ggf. mit deutscher Übersetzung sowie einer Kopie vorgelegt werden.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Zusätzliche Papiere können auch nach Antragstellung nachgefordert werden. Auch dies garantiert nicht die automatische Erteilung eines Visums.
Es bleibt dem Antragsteller unbenommen, weitere, seinen Antrag unterstützende Unterlagen beizufügen, insbesondere zum Nachweis der Rückkehrwilligkeit.
Sämtliche Unterlagen sind ausschließlich vom Antragsteller bei Antragstellung vorzulegen; vorab per Post oder Fax übermittelte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Botschaft arbeitet in keiner Weise mit Visumbüros, Beraterbüros oder Versicherungsunternehmen zusammen und diese haben weder Einfluss auf die Terminliste noch auf die Visumerteilung.

Bearbeitungsgebühr: 60 Euro, zahlbar zum Tageskurs in tun. Dinar (nur Bargeld) zuzüglich 2,- Dinar Auslagen
Außer der Bearbeitungsgebühr fallen keine weiteren Gebühren an!
Bei einer Ablehnung wird die Bearbeitungsgebühr nicht erstattet.

Quelle:
Deutsche Botschaft Tunis

Das jeweils aktuellste Merkblatt kann als .pdf-Datei unter folgenden Link eingesehen bzw. ausgedruckt werden.
http://www.tunis.diplo.de/Vertretung/tun...perty=Daten.pdf

Visumantragsformulare in verschiedenen Sprachen und Infos findet man hier:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/Visabestimmungen.html

Last edited by Uwe Wassenberg; 08/02/2010 21:44.