Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Amani_29

Ja er ist mein cousin ersten grades,


§ 1307 BGB Verwandtschaft
Eine Ehe darf nicht geschlossen werden zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen vollbürtigen und halbbürtigen Geschwistern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaftsbeziehung#Vetter_und_Base

Original geschrieben von: Amani_29

es ist durch aus in deutschland gesetzlich erlaubt seinen cousin zu heiraten. Aus diesem Grunde hat mein Anwalt mir gesagt, bräuchte ich mir keine sorgen zu machen das mein FZF antrag abgelehnt wird.


Wie wir eben gelesen haben ist der Cousin 1.Grades verboten.
LG Simla


Falscher Schluß - wie ich vor einiger Zeit schon schrieb, ist ein Cousin stets in der Seitenlinie verwandt, also niemals in auf- oder absteigender Linie (was man auch "gerade" Linie nennt, weil sie eben nicht "zur Seite" geht). Verboten sind also nur Geschwister- und Halbgeschwisterehen und Vater/Großvater/Mutter/Großmutter/Kinder-Ehen. Und das übrigens auch nur z.B. in Deutschland, in Belgien, Luxemburg und Holland gibt es zum Beispiel keinerlei Einschränkungen, da kann auch der Großvater seine Nichte oder die Mutter ihren Sohn heiraten.