Zur Erhöhung der Luftsicherheit ist für Fluggäste die Mitnahme bestimmer Gegenstände in die Flugkabine verboten. Einige Gegenstände dürfen auch nicht im aufgegebenen Gepäck aufgegeben werden. Aufgrund der erhöhten Luftsicherheitsmaßnahmen auf europäischen Flughäfen darf weiterhin nur noch eine beschränkte Menge von Flüssigkeiten im Handgepäck durch die Sicherheitskontrollen mitgenommen werden.
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung (EG) Nr. 68/2004 zum 01. Februar 2004 eine in allen EU-Mitgliedstaaten geltende Liste von Gegenständen verabschiedet, die von Fluggästen nicht in die Sicherheitsbereiche mitgeführt werden dürfen. Damit sollen die bis dahin geltenden jeweiligen nationalen Bestimmungen vereinheitlicht werden.
Diese Regelungen sind mit der Verordnung (EG) Nr. 1546/2006 vom 4. Oktober 2006 ergänzt worden.
Dennoch können die Mitgliedstaaten auch weiterhin darüber hinausgehende, strengere Regelungen vorsehen. In Deutschland kommt die EU-Liste ohne strengere Regelungen zur Anwendung.
Nähere Auskünfte hierüber sowie über die grundsätzlich zu beachtenden IATA-Gefahrgutvorschriften können bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Liste mit den verbotenen Gegenständen im Handgepäck sowie eine Auflistung mit Gegenständen, die auch nicht im Gepäck mitgeführt werden dürfen findet man hier:
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