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Einreiseverbot durch ausweisung #323402
01/02/2010 02:58
01/02/2010 02:58
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the_one Offline OP
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grüsse euch alle,

ich war als azylbewerber in deutschland für fast 3 jahre, ich hatte alles falsch abgegeben (meine ganze daten:vor und nachname, nazionalität, geburtsdatum) ich bin dann am 26 juli 2008 freiwillig von deutschland nach tunesien ausgereist;; habe dann am 27 september 2009 meine deutsche freundin geheiratet in tunesien;; am 19 november 2009 habe ich einen familienzusammenführungsvisum beantragt;; nach ca 2 monaten hat die ausländerbehörde meine frau eine email geschrieben dass ich momentan kein visum bekommen kann und ich nicht nach deutschland einreisen darf, weil ich angeblich ausgewiesen wurden bin, obwohl es garnicht stimmt, ich bin wirklich freiwillig ausgereist und habe das sogar von der polizei am flughafen bestätigen lassen;; und jetzt wollen die gucken ob bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen zum Familiennachzug, die Sperrwirkung der Ausweisung befristet werden kann;;
kann mir bitte irgendjemand helfen und mir sagen wie lange geht denn in der regel bei diesem fall die sperre und was ich oder meine frau machen könnten dass es schneller geht und ich zu ihr kann?

dankeschön im voraus

Last edited by the_one; 01/02/2010 03:00.
Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: the_one] #323406
01/02/2010 10:24
01/02/2010 10:24
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Nela Offline
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Hallo,

frag doch mal im Forum von info4alien.de nach. Habt ihr schon einen Anwalt zu dem Thema befragt?

Dass du eine Einreisesperre bekommst, ist ja wohl verständlich, auch wenn du freiwillig ausgereist bist:

Antwort auf:
ich war als azylbewerber in deutschland für fast 3 jahre, ich hatte alles falsch abgegeben (meine ganze daten:vor und nachname, nazionalität, geburtsdatum)

Liegen irgendwelche Strafen gegen dich vor in D (abgesehen von den oben genannten Umständen)? Hast du als "Asylbewerber" Leistungen bezogen?

Die wären ja dann sicherlich zurückzuzahlen....

Wie bist du damals nach D eingereist? Hat jemand für dich eine Verpflichtungserklärung abgegeben?





Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: Nela] #323412
01/02/2010 11:09
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Fatma_Ezzahra Offline
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Hallo the_one,

am Betsten lass deine Frau in Deutschland einen Rechtsberater fragen.

Viel Glück!

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: Nela] #323413
01/02/2010 11:21
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sonnenkind86 Offline
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nagold
Original geschrieben von: Nela

Dass du eine Einreisesperre bekommst, ist ja wohl verständlich, auch wenn du freiwillig ausgereist bist:


dacht ich bei einer "Bekannten" von mir auch.
Bei ihrem Gutsten, damals unverheiratet, stellte sich heraus, dass er sein Besuchsvisum schon mehrere Monate überschritten hatte. Er reiste aus, sie flog runter, beide heirateten und einhalbes Jahr später war er wieder da. Ich war mir fast sicher, dass er ebenso ne Sperre bekommt, laut ihrer Aussage sind sie nur kurz danach gefragt worden, wäre aber nichts dramatisches gewesen.
So kanns gehen..

Last edited by sonnenkind86; 01/02/2010 11:24.
Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: sonnenkind86] #323415
01/02/2010 11:37
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Mehrere Monate oder drei Jahre, das dürfte ein Unterschied sein. Viel schlimmer sind aber doch die Falschangaben und die Erschleichung von Leistungen als vermeintlicher Asylbewerber (letzteres unterstelle ich jetzt einfach mal). Auch wenn bei "freiwilliger" Ausreise normalerweise vom Gesetz keine Einreisesperre vorgesehen ist, so könnte ich mir vorstellen, dass es je nach Fall doch unterschiedlich gehandhabt wird.

s18

Ich würde auch in jedem Fall einen Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist (dazu vielleicht noch Strafrecht...), zu Rate ziehen.

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: Nela] #323416
01/02/2010 11:48
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Ja, einen richtig guten Eindruck hinterläßt man so nicht bei den Behörden.
Auch ein Visum zur FZF kann abgelehnt werden, wenn schon eine gewisse kriminelle Energie manifestiert wurde.

LG

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110209] #323418
01/02/2010 11:54
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Was ich jetzt auch nicht verwerflich finden würde..Gerade die, die auf legalem Wege kämpfen, gehören dann oftmals unter die gleiche Decke..

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: sonnenkind86] #323420
01/02/2010 11:59
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Diejenigen die wirklich ein Besuchsvisum zum Besuch nutzen wollen, d.h die danach problemlos zurückkehren, haben genau wegen solcher Leute diese Wahnsinnsprobleme heutzutage.

LG

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: the_one] #323422
01/02/2010 12:01
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Original geschrieben von: the_one

ich bin dann am 26 juli 2008 freiwillig von deutschland nach tunesien ausgereist;;

Original geschrieben von: the_one

weil ich angeblich ausgewiesen wurden bin, obwohl es garnicht stimmt, ich bin wirklich freiwillig ausgereist und habe das sogar von der polizei am flughafen bestätigen lassen;;


Hallo,
Du mixt da was durcheinander:
- Ausweisung UND
- Abschiebung
das sind 2 absolut verschiedene Dinge.
Da Du freiwillig ausgereist bist, bist Du schon mal nicht abgeschoben worden.
Aber eine Ausweisung ist vorher ganz sicher erfolgt (der riesenlange Brief in dem steht warum Du Deutschland verlassen musst). In der Regel ist eine Ausweisung unbefristet. Es muss also vorher erst eine zeitliche Befristung erfolgen.
Da das ganz nicht mal 2 Jahre her ist, würde ich mir da auf eine rasche Einreise keine allzugrossen Hoffnungen machen.
Eine deutsche Ehefrau ist meist eine feine Sache, aber eben keine Garantie für eine Einreise.
Also: zeitliche Befristung beantragen.......mal ein Führungszeugnis anfordern (viele erkennen nicht was sie getan haben), Auskunft vom SIS einholen und auf einen Anwalt sparen.
LG Simla

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: Nela] #323452
02/02/2010 00:31
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ne eingendlcih nicht, ausser paar mal mit der bahn schwarz gefahren, und wurde paar mal kontrolliert ausserhalb das umkreis wo ich mich normalerweise befinden sollte, sonst keine strafen;; ich bin damals nach belgien geflogen und bin dann rüber mit dem bus nach deutschland gefahren;; ich habe immer essen und taschengeld gekriegt,, aber das übernimmt doch UNICEF oder ?

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: the_one] #323456
02/02/2010 08:22
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Ähm verzeihung.....ich würde mich mal der Realität stellen!
Meinst Du ein Asylverfahren unter falschem Namen, Erschleichung von Leistungen bleibt straffrei????
Les mal Deine Unterlagen bzw. lass es Dir von Deiner Frau erklären.
Und wenn Du es dann immernoch verdrängen willst, dann forder ein Führungszeugnis (13 Euro) an.
Simla

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: the_one] #323457
02/02/2010 08:34
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Original geschrieben von: the_one

ich habe immer essen und taschengeld gekriegt,, aber das übernimmt doch UNICEF oder ?

UNICEF? Weisst Du ünerhaupt was die UNICEF ist????

Bei vorsätzlicher Täuschung muss man mit einem Strafverfahren wegen Betruges rechnen, bzw. ist dies bei Dir sicher erfolgt. Nach Unanfechtbarkeit des Bescheides über die zu erstattende Leistung hat die Behörde vier Jahre Zeit, das Geld zurückzuverlangen!!!!! (siehe SBG)
Von dem her würde ich Dir eine AE gönnen grin

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110119] #323460
02/02/2010 09:51
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[/quote] Nach Unanfechtbarkeit des Bescheides über die zu erstattende Leistung hat die Behörde vier Jahre Zeit, das Geld zurückzuverlangen!!!!! (siehe SBG)[/quote]

Um genau zu sein, vier Jahre plus das laufende Kalenderjahr;
also Forderungen ab Januar 2006, ggf sogar noch früher wenn durch Anschriftenermittlung etc Nachforschungen erfolgt sind.

the one, die deutschen Staatskassen sind leer...

Last edited by Dilan*; 02/02/2010 09:56.

Dilan

Niemand ist sicher vor Gedanken;
Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun!
(Marguerite Duras)
Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110119] #323461
02/02/2010 09:56
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Vielleicht auch für andere User interessant?....und natürlich für die, die meinen nichts gemacht zu haben bis auf ...(wir öffnen das Buch...)

Ein deutsches Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen:
http://www.bundesjustizamt.de/nn_257944/DE/Themen/Strafrecht/BZR/BZRInhalte/WohnortA.html
- PDF-Antrag ausrucken, ausfüllen
- begelaubigte Passkopie (Polzei, Standesamt) beifügen
- Überweisungsträger beifügen (kann Frau wink ja emailen)
- abschicken an (steht auch auf dem PDF-Antrag)
Bundesamt für Justiz
- Bundeszentralregister -
Sachgebiet IV 21 / IR
53094 Bonn

- 7-14 Tage Geduld und dann kommt der Tag der Wahrheit
s27

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110119] #323462
02/02/2010 10:02
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Ja aber , wer will die Wahrheit schon wissen????
Wenn kein Schuldverständnis da ist.....:-)

Da macht man doch lieber auf Justizopfer!

LG,

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110119] #323463
02/02/2010 10:06
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Und da ja viele Habibis doch schon irgendwie mal in Europa waren und vielen doch irgendwie plötzlich ganz überraschend das Visa lange abgelaufen ist......bzw. werden dort auch die schengenweiten Einreisesperren/Probleme eingetragen und von jeder Botschaft jederzeit abgefragt werden kann und wird!

Selbstauskunft SIS (Schengener Informationssystem) SIRENE
- beglaubigte Passkopie (Polizei oder Standesamt)
- formloser Antrag mit allen Personenangaben (email angeben)
- gebührenFREI
- schicken an:
Bundeskriminalamt
SIRENE Deutschland
Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden
- Dauer, je nach dem ob Einträge vorhanden sind oder nicht, zwischen 1-4 Wochen (plus Postweg nach Tunesien)

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110119] #323464
02/02/2010 10:11
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Selbstverständlich muss der Antrag vom Antragsteller (Habibi) unterschrieben werden.Auskünfte über Dritte sind LEIDER nicht möglich! s79

@Galega......ja, der Betreffende selbst......Tunesien hat die Vogel-Strauss-Technik erfunden grin .
Aber manch "Frau" wäre vielleicht froh, wenn sie wüsste wie man Habibi zur Offenlegung der Vergangenheit bewegen könnte....
Und siehe da, bei "the one" .....manch einer erkennt sein eigenes Problem nicht und da hilft mancesh Schriftstück weiter (auch wenns einfacher ist über die Behörden zu schimpfen).
wink

Führungszeugnis und SIS-Selbstauskunft könnte man vielleicht als Sticky irgendwo einbauen @Uwe?

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: Dilan*] #323465
02/02/2010 10:14
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Original geschrieben von: Dilan

Um genau zu sein, vier Jahre plus das laufende Kalenderjahr;
also Forderungen ab Januar 2006, ggf sogar noch früher wenn durch Anschriftenermittlung etc Nachforschungen erfolgt sind.

Vier Jahre seit der letzten Leistung.....Juli/2008.....also bis Juli/2012 kann fleissig gefordert werden.

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110119] #323466
02/02/2010 10:20
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Oh hab den SIS-Link vergessen smirk und kann nicht mehr editieren cry

@Uwe, bitte Link einfügen und anschliessend dieses Post löschen.....MERCIle smile
http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_53147....html__nnn=true

Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110119] #323478
02/02/2010 12:51
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Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: LOE110209] #323503
02/02/2010 18:43
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Original geschrieben von: Galega
Diejenigen die wirklich ein Besuchsvisum zum Besuch nutzen wollen, d.h die danach problemlos zurückkehren, haben genau wegen solcher Leute diese Wahnsinnsprobleme heutzutage.

LG




das sehe ich auch so!!!

Lg


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

Liebe bedeutet, einen anderen Menschen so sehen zu können, wie Gott ihn gemeint hat.
Re: Einreiseverbot durch ausweisung [Re: alex76] #323572
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Vielleicht ist das hier noch von Interesse. Hier steht u.a., dass es auch möglich ist, eine andere Person (z.B. Ehefrau...) als Vertretung in ausländerrechtlichen Angelegenheiten zu bevollmächtigen.