[/quote] Nach Unanfechtbarkeit des Bescheides über die zu erstattende Leistung hat die Behörde vier Jahre Zeit, das Geld zurückzuverlangen!!!!! (siehe SBG)[/quote]

Um genau zu sein, vier Jahre plus das laufende Kalenderjahr;
also Forderungen ab Januar 2006, ggf sogar noch früher wenn durch Anschriftenermittlung etc Nachforschungen erfolgt sind.

the one, die deutschen Staatskassen sind leer...

Last edited by Dilan*; 02/02/2010 09:56.

Dilan

Niemand ist sicher vor Gedanken;
Niemand kann sagen: Das werde ich nie tun!
(Marguerite Duras)