[/quote] Nach Unanfechtbarkeit des Bescheides über die zu erstattende Leistung hat die Behörde vier Jahre Zeit, das Geld zurückzuverlangen!!!!! (siehe SBG)[/quote]
Um genau zu sein, vier Jahre plus das laufende Kalenderjahr;
also Forderungen ab Januar 2006, ggf sogar noch früher wenn durch Anschriftenermittlung etc Nachforschungen erfolgt sind.
the one, die deutschen Staatskassen sind leer...
Last edited by Dilan*; 02/02/2010 09:56.