ich bin dann am 26 juli 2008 freiwillig von deutschland nach tunesien ausgereist;;
weil ich angeblich ausgewiesen wurden bin, obwohl es garnicht stimmt, ich bin wirklich freiwillig ausgereist und habe das sogar von der polizei am flughafen bestätigen lassen;;
Hallo,
Du mixt da was durcheinander:
- Ausweisung UND
- Abschiebung
das sind 2 absolut verschiedene Dinge.
Da Du freiwillig ausgereist bist, bist Du schon mal nicht abgeschoben worden.
Aber eine Ausweisung ist vorher ganz sicher erfolgt (der riesenlange Brief in dem steht warum Du Deutschland verlassen musst). In der Regel ist eine Ausweisung unbefristet. Es muss also vorher erst eine zeitliche Befristung erfolgen.
Da das ganz nicht mal 2 Jahre her ist, würde ich mir da auf eine rasche Einreise keine allzugrossen Hoffnungen machen.
Eine deutsche Ehefrau ist meist eine feine Sache, aber eben keine Garantie für eine Einreise.
Also: zeitliche Befristung beantragen.......mal ein Führungszeugnis anfordern (viele erkennen nicht was sie getan haben), Auskunft vom SIS einholen und auf einen Anwalt sparen.
LG Simla