Mehrere Monate oder drei Jahre, das dürfte ein Unterschied sein. Viel schlimmer sind aber doch die Falschangaben und die Erschleichung von Leistungen als vermeintlicher Asylbewerber (letzteres unterstelle ich jetzt einfach mal). Auch wenn bei "freiwilliger" Ausreise normalerweise vom Gesetz keine Einreisesperre vorgesehen ist, so könnte ich mir vorstellen, dass es je nach Fall doch unterschiedlich gehandhabt wird.

s18

Ich würde auch in jedem Fall einen Anwalt, der auf Ausländerrecht spezialisiert ist (dazu vielleicht noch Strafrecht...), zu Rate ziehen.