Da gebe ich dir Recht! Wenn die Sprache nicht Franz od Arabisch ist, ist eine ÜBs od. ein Dolmetscher notwendig.
In Tunesien ist Arabisch die Amtsprache. Verhandeln kann mann auf jeder Sprache.
Ämter dürfen nur ins Arab od Franz übersetzte Texte beglaubigen.
Bitte ich rede von eigener Erfahrung und viele wurden auch abgewiesen weil sie keine ÜBs dabei hatten. (Arabische Texte ins Deutsche od. ins Englische wenn eine Partei kein Arabisch Spricht)
Kann sein dass welche das Auge zu drücken, besonders wenn mann einen Beamten schon kennt. Es gibt leider auch Beamten an Gemeinden die eine Kopie von einer Heiratsurkunde beglaubigen was eigentlich untersagt ist!!!
Ein Duplikat kann nur im Original vom Standesamt oder vom Gericht ausgestellt werden!
Last edited by Fatma_Ezzahra; 01/02/2010 10:46.