Original geschrieben von: Radon
Das weiß ich nicht, aber das hat mir mein Vater aus Tunesien mitgeteilt. Wegen den Wahlen wurde das Alter der Volljährigkeit von 20 auf 18 herab gesetzt, damit es mehr Wähler gibt.


In Tunesien ist die Volljährigkeit immer noch auf 20 Jahre festgesetzt, in diesem Bezug hat sich NICHTS geändert. Es gilt im Übrigen sogar, dass unverheiratete junge Frauen, die beispielsweise keine eigenen Einkünfte erzielen, Unterhaltsansprüche an den Vater bzw. Brüder haben. Im Umkehrschluss zieht dies gleichermaßen nach sich, dass diese ledigen jungen Frauen auch mit 25 eine Ausreiseerlaubnis bräuchten... auch wenn das widerum am Zoll schwer nachzuprüfen ist (da z.B. eine Angestellte im Privathaushalt keine Arbeitsbestätigung erhält)!

Das von dir erwähnte Wahlalter steht in keinerlei Zusammenhang zur Volljährigkeit ... sondern ist lediglich eine Ausnahmeregelung um die durchweg positiven Wahlergebnisse weiterhin belegen zu können. So wurden in TN eine Zeit lang über 18Jährige (wurden damals über den PA Antrag ermittelt, denn jeder Student/Schüler musste für die Abiprüfung einen gültigen PA vorlegen!) zum Teil automatisch vom RCD angeschrieben und als neues Mitglied willkommen geheißen, obwohl sie nie eine Mitgliedschaft beantragt haben...

Es ist durchaus wichtig, dass über persönliche Erfahrungen in diesem Forum berichtet wird!! Das steht außer Frage... ABER ich für meinen Teil, würde mir wünschen, dass derartige persönliche Erfahrungen, eben als solche erzählt werden und nicht als 'übliches Prozedere' hier auftauchen...

Nicht selten machen die Menschen die hier anfragen, wichtige Entscheidungen von unseren Antworten, bzw. den hier erhaltenen Informationen abhängig...


Alles Gute,
Latifa
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