Original geschrieben von: Gitta

Der Ausländer ist nur dann Verlierer, wenn er glaubt, das das tunesische Recht das gleiche wie in Deutschland ist. z.B. Eherecht, Erbrecht, Zugewinngemeinschaft usw.

???? Er ist dann verlierer, wenn dt. Dame ihn loswird wie ne Mülltüte. Denn von Tunesien aus wird er es sich kaum leisten können einen deutschen Anwalt zu beauftragen, der sein Recht einklagt, oder?