Ich habe noch eine Ergänzung zu Punkt 3:
Vererbung: Da der Ehemann Tunesier ist, gilt die Regel: Mosleme dürfen nicht an Andersgläubige vererben.
Das wird die Schwierigkeit sein bei einer 50% Eigentümerschaft so wie in Europa.
Möglichkeit: Der Ausländer läßt sich 100% als Besitzer/in eintagen und kann anschließend vererben, verschenken oder überschreiben. Das ist auf jeden Fall einfacher.