Ich versuche es noch mal:
1. Es muß geprüft werden, ob das Grundstück in der Agrar-Zone (Ackerland) ist, oder ob es in einer ausgewiesenen Touristenzone liegt.
2. Grundstücke in der Touristenzone können auch von Ausländern zu 100% gekauft werden. Dazu sind mehrere Schritte notwendig und diese Schritte sind hier auch schon genannt worden.
(Titre Bleu, schriftl. Verkaufsversprechen des Verkäufers, Genehmigung Gouverneur usw.)
3. Grundstücke in der Touristenzone können dann auch vererbt werden (Nach dem Kauf natürlich) und es können auch Miteigentümer eingetragen werden.
Das alles dauert...... in Falle wenn ein Ehepartner tunesischer Abstammung ist, umso länger. Da sollte man einen guten Anwalt hinzu ziehen.
Außerdem gibt es mittlerweile gute Immobilienberater, die bei der Beschaffung der Papiere behilflich sind, zu den üblichen Gebühren- ebenso bei der Beschaffung für Ausländer geeignete Grundstücke.
Ich hoffe, das ich helfen konnte.


"Die größten Erfolge verbergen sich oft hinter dem, was man fürchtet zu tun."
(Bruce Lipton)