Weder von der 5-Jahr-Regelung noch von der Carte Sejour-Vorschrift habe ich jemals gehört, ich kenne jede Menge Leute, bei denen weder das eine, noch das andere zutrifft und die dennoch als Eigentümer eingetragen sind.
Erwerb durch Ausländer setzt stets eine Genehmigung des Governeurs voraus.
Landwirtschaftliche Flächen können zwar nicht gekauft, sehr wohl aber gepachtet werden.
Muslime können nicht an Nicht-Muslime vererben und nicht von ihnen erben (in Tunesien, das gilt nicht für Deutschland!), dies kann nicht durch Verträge ausgeschlossen werden - zudem, selbst wenn die Ehefrau muslimisch wäre, steht ihr nur ein Pfichtteil, nicht aber das gesamte Erbe des Mannes zu (tunesische bzw. islamische Erbfolge!). Auch in Deutschland kann die tunesische gesetzliche Erbfolge der Familie eines Verstorbenen übrigens gerichtlich durchgesetzt werden.
Sämtliche Geldsendungen/übergaben NUR nach geschlossenem und beglaubigtem Vertrag (in Tunesien!), falls davon ein Miteigentum an einer zu kaufenden Sache begründet werden oder das Geld später zurückgezahlt werden soll! Gelder, die ohne Vertrag gezahlt werden, gelten als "privates Geschenk", und zwar unbeachtlich der Höhe.