Warum immer nur 49 prozent? Das gilt eigentlich bei Unternehmen da muss leider immer eine Tun Partei mit bei sein und mit mind. 51 prozent Anteil. Was Grundstückbestiz angeht, kann ein nicht Tun auch 100 prozent Inhaber sein jedoch muss er hier eine Carte de sejour haben, wenn nicht kann er nur Teilinhaber sein.
Wie gesagt die Genehmigung zum Kauf eines Grundstücks oder Hauses ist immer erforderlich und wird vorher vom Gouverneur erteilt.
Mit dem Erbrecht da hab ich leider wenig Ahnung! Kann trotzdem eine Fachkraft deswegen nachfragen.
Nicht alle Anwälte sind Korrupt oder beraten nur zu Gunsten der Tun Partei!
Last edited by Fatma_Ezzahra; 30/01/2010 23:22.