Nö wieso denn?
So ist eben nochmal ganz klar gesagt, dass man leider bis zum 20. Lebensjahr eine Ausreiseerlaubnis des Vaters benötigt.
Kann man nicht oft genug sagen..........
Sollte sich das ändern, wie z.B. beim Wahlrecht, dann wird das hier sicher auch mehr als oft geschrieben.

Simla