Hallo Yesmin,
ich bin neu auf dem Forum und könnte dir bei deinem Auftrag helfen. Die Kosten kannst du auch nach Erhalt deiner GU überweisen. Sag bloss was genau gebraucht wird. Durch welche Stelle soll die GU beglaubigt werden? Muss die GU evtl. auch bei der Botschaft überbeglaubigt werden? Auf welcher Sprache brauchst du die? Franz, Arab od. Deutsch?
Lass dir evtl von deiner deutschen Stelle eine schriftliche Auflistung geben!
PS: Meine Schwester ist in Deutschland geboren, hat einen unbefristeten Aufenthaltstitel und hat im Juni beim Tun Konsulat in Bonn geheiratet und musste trotzdem eine GU aus Tunesien mitbringen.
Gruss
Fatma