Original geschrieben von: Simla
Also eine Vaterschaftsanerkennung wird weitergeleitet. Mag sein, dass das mal versäumt wird oder verloren geht.
Eine Zweitschrift steht ihm zu und kann er sich besorgen, damit zum Standesamt......
Das er das gar nicht will? Was hat er denn beim Anmelden auf dem Konsulat angegeben?
LG Simla


was will er nicht? in die gu eingetragen werden?... und wer was anmelden im konsulat hier in D?... soweit sind wir gar nich gekommen ^^