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Re: netter Nebenverdienst
[Re: LOE110119]
#322934
24/01/2010 18:56
24/01/2010 18:56
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
Moderatorin
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Moderatorin
Mitglied***
Joined: May 2001
Beiträge: 44,033
Gera
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Hallo Simla sobald eine Person "ausländisch" ist, bei einer Eheschließung z.B. in Thüringen muss immer das OLG zustimmen und alle Papiere prüfen.
Bei einem Übersetzungsbüro habe ich einen Vertrag wo genau geregelt ist, was man für eine Leistung in Auftrag gibt und was man dafür zahlen muss.
Bei einer privaten unbekannten Person, hat man nichts.
Wir mussten persönlich alle Dokumente hinbringen und abholen in TN (D-Botschaft) und wenn wir jemanden zur Botschaft geschickt hätten, hätte dieser eine beglaubigte Vollmacht vorweisen müssen. Alles andere haben wir über ein sehr seriöses Übersetzungsbüro in Monastir in Auftrag gegeben, Stempel der Reihe nach besorgen, Übersetzung usw.
Wie man hier schrieb, mussten wir bei der Deutschen Botschaft auf einen Grund (warum und für was diese Unterlagen benötigt werden angeben) und einen "Laufzettel des Standesamtes vorweisen. Dies ist neu und die Standesämter haben in Thüringen dazu einen Ausdruck (Formular) wo angekreuzt wird, was für Papiere besorgt werden müssen.
Wie gesagt in Thüringen Landkreis Greiz ist es so.
Claudia
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