Minderjährige (nach tunesischem Recht bis zum Erreichen des 20. Lebensjahres), die nicht vom tunesischen Vater begleitet werden, bedürfen dessen schriftlicher Einverständniserklärung zum Verlassen des Landes (autorisation paternel, beglaubigt vom Gouvernorat in Tunesien oder einer tunesischen Vertretung in Deutschland). Bitte beachten Sie, dass allein ein tunesischer Familienname in einem deutschen Kinderreisepass die tunesischen Behörden vermuten lässt, dass das Kind auch die tunesische Staatsangehörigkeit durch einen tunesischen Vater besitzt und die Ausreise aus Tunesien auch vom schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht wird.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/Tunesien/Sicherheitshinweise.html#t5Ich würde es nicht riskieren...
Muss aber jeder selber wissen...
Hat er eig den Namen, des Vaters oder deinen Namen?
Hat er nur den deutschen Pass?
LG Alina