Ich würde mal behaupten die Zuständigkeit ob Einwohnermeldeamt/Standesamt ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Bei uns ist beides in einem und nennt sich Bürgeramt und das Bürgeramt eines jeden Stadtteils hat etwas unterschiedliche Aufgabengebiete.
Muss man sich halt bei Bedarf schlau machen. Das mit Oberlandesgericht, ob oder ob nicht,scheint auch nicht einheitlich zu sein. Ich habe es auch nicht gebraucht.