Original geschrieben von: Sweethart

da man als Frau bei Scheidung jederzeit seinen Mädchennamen annehmen kann, geht übers Einwohnermeldeamt.

Ne das geht übers Standesamt s52

Es gibt jede Menge Gründe für eine Namensänderung und je nach dem, auch nach Dorf/Stadt, geht das übers Standesamt, Ordnungsamt oder Gericht.
LG Simla