Antwort auf:
und es ist sehr viel in Deutschland möglich, wenn das zuständige OLG zustimmt.


Auch wieder nicht wahr.Bei uns braucht man dazu kein Oberlandesgericht. Hab das auch schon hinter mir, den Familiennamen zu ändern. Mitsamt der Kinder.
Ab ins Landratsamt, Geld bezahlen und 4 Tage später hatte ich die Urkunde für meine Kids.
Für mich überhaupt kein Problem, da man als Frau bei Scheidung jederzeit seinen Mädchennamen annehmen kann, geht übers Einwohnermeldeamt.






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