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wenn ich es richtig verstanden habe gab es bei dir eine namensergänzung, zusätzlicher islamischer vorname, eine namensänderung muß von einem gericht für zulässig erklährt werden
und "künstlernamen" werden schon sehr lange nicht mehr in den pass eingetragen,- wäre das heute noch möglich, hätte mir das so manche schlaflose nacht erspahrt...

zur erklährung,
ich habe vor mehr als sechs jahren meinen tun. ehemann in deutschland geheiratet, bei der eheschließung nahm ich seinen nachnamen an(wurde als gemeinsamer familienname im stammbuch geführt)
als der vater meines mannes verstarb, stellte sich bei der darauffolgenden erbschaftsklährung herraus, das er bei der geburt von seinem großvater mütterlicherseits unter dessen namen eingetragen worden war und nicht ,- wie es eigentlich hätte sein müssen, unter dem seines vaters...
der vater meines mannes hatte immer wieder im ausland gearbeitet, so das zwei der fünf kinder in seiner abwesendheit geboren und unter dem namen der mutter geführt wurden
um nun seinen vater zu beerben wurde der name meines mannes in tunesien geändert(war einfach aber nicht ganz preiswert)
die probleme fingen hier in deutschland an...
wärend mein mann auch hier keie probleme hatte, hatte ich eine ordnungswiedricgkeit begangen ,-ich trug ja den angeheirateten namen zu unrecht...
diese wurde zwar nicht geahndet(ich hatte sie ja in treu und glauben begangen) aber ich mußte nun den neuen nachnamen meines mannes annehmen...
daraus ergeben sich nun diverse schwierigkeiten für mich,-
zum einen war der vorherrige nachname auch mein firmenname...
und unter diesem hatte ich mir einiges erarbeitet
zum anderen hat ein teil des neuen nachnamens in anderen sprachen eine bedeutung der ich nicht nachkommen kann,-
erschwehrte bedingungen der einreise für mich als privatperson...
in erster inztanz hatte ich das nachsehen, trage somit vorerst den neuen namen,wir versuchen es aber weiter


midoun