Original geschrieben von: Claudia Poser
Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Nassima Doukhan

Ist natürlich auch immer ein wenig good-will des Amtes ob sie die Begründung akzeptieren ;-)

Scheinbar, bei meinem Amt ein absolutes no-go was den Familiennamen betrifft.
Einen weiteren Vornamen kann man wählen, den bisherigen jedoch nicht ablegen.
LG Simla


Simla dann ist es wirklich bei euch nur so, denn wir haben uns erst vor Weihnachten dazu beraten lassen und es ist sehr viel in Deutschland möglich, wenn das zuständige OLG zustimmt.
Das letzte Wort hat der Richter/in und wenn dann die Unterschrift darauf ist, geht so manches.

Claudia


Hallo Claudia,
das OLG ist wieder was ganz anderes - andere Rechtsgrundlage als eine "einfache" Namensänderung beim "Amt für öffentliche Ordnung".
LG Simla