<grübel> hier ist ist offenbar der Fall gemeint, daß jemand zwei Staatsbürgerschaften hat und obwohl derjenige in Deutschland geboren ist, hätte er ja die zweite Srtaatsbürgerschaft dazu benutzen können, im Heimatland zu heiraten, ohne das in Deutschland anzuzeigen.
Es stellt sich hier natürlich die Frage, ob dann bei der Heirat in Tunesien nicht eine Geburtsurkunde vom GEBURTSstandesamt verlangt würde, was die Verwendung von zwei unterschiedlichen Dokumenten unterbinden würde..