Hab beim Standesamt nochmal nachgefragt wegen der Legalisierung und die haben mir geraten es zu machen da das OLG es eventuell nachverlangen könnte.
Hast du eine Idee was ich jetzt machen kann?
Huhu,
also grundsätzlich liegt ein deutsches rechtskräftiges Scheidungsurteil vor. Das OLG kann also davon ausgehen, dass das AG die Scheidung nur ausgesprochen hat, weil vorher eine rechtmässige Eheschliessung erfolgte.
Kann mir daher nicht vorstellen, dass DU die Eheschliessung nachweisen musst, wenn ihr in DEUTSCHLAND heiratet.
Einfach mal beim OLG anrufen und nachfragen.........sind auch nur Menschen.
Wenn alle Stricke reissen - ich bin im Mai in TN und bin im Norden eh unterwegs inkl. Botschaft. Wenn bis dahin mir die Urkunden ausgestellt und vom Gouvernorat abgestempelt vorliegen, kann ich die Legalisierungen in Tunis machen.
Grüssle Simla