Das sagt die Homepage des bei mir zuständigen Standesamtes (Sorry ich hatte geschrieben Einwohnermeldeamt, ist hier beides in einem)
Namensänderung (Öffentlich-rechtlich)
Ist Ihr Name lächerlich oder anstößig?
Führen Sie einen Sammelnamen (z.B. Müller , Schmidt)?
Sind Sie durch die Aussprache oder Schreibweise Ihres Namens in besonderem Maße beeinträchtigt (z.B. Grüner genannt Waldmüller)?
Ergeben sich Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen des Familiennamens mit Umlauten oder "ss/ß,"?
In diesen Fällen kann das Standesamt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung vornehmen.
Zur Erörterung eines jeden Einzelfalls bitten wir zunächst um telefonische Anmeldung unter der Rufnummer des Standesamtes