Das sagt die Homepage des bei mir zuständigen Standesamtes (Sorry ich hatte geschrieben Einwohnermeldeamt, ist hier beides in einem)

Namensänderung (Öffentlich-rechtlich)

Ist Ihr Name lächerlich oder anstößig?

Führen Sie einen Sammelnamen (z.B. Müller , Schmidt)?

Sind Sie durch die Aussprache oder Schreibweise Ihres Namens in besonderem Maße beeinträchtigt (z.B. Grüner genannt Waldmüller)?

Ergeben sich Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen des Familiennamens mit Umlauten oder "ss/ß,"?

In diesen Fällen kann das Standesamt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung vornehmen.

Zur Erörterung eines jeden Einzelfalls bitten wir zunächst um telefonische Anmeldung unter der Rufnummer des Standesamtes