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eine namensänderung ist IMMER ein einzelfallentscheidung und muß von einem gericht bestätigt werden, dies kann auch geschehen ohne das man es selber will (leider)
ein "künstlername" wird nirgendwo eingetragen, theoretisch kann sich jeder nennen wie er will und muß dennoch dokumente oder wirksame verträge mit dem im ausweißdokument eingetragenen namen unterschreiben...
der hinzufügung eines zweiten vornamens oder eines namensteils (z.b. "von oder zu") wird eher stadtgegeben als dem umgekehrten fall,-
es ist verdammt schwer nachweise zu führen warum man einen namen ändern möchte oder, wie in meinem fall, NICHT ändern möchte...


midoun