Hallo Nassima,
aus welchem Gründen Beiträge und/oder persönliche Entscheidungen immer wieder bewertet und subjektiv kommentiert werden kann ich Dir leider nicht sagen aber vielleicht kann ich etwas zu Deiner eigentlichen Fragestellung bezüglich der Erfahrung beitragen...

Ich habe durch Eheschließung den arabischen Nachnamen meines Mannes angenommen. Unsere gemeinsame Tochter arabisch ("Islamakzeptabel" s11)- europäischer ("Islaminakzeptabel") Doppelvorname hatte diesen Familiennamen schon im Vorwege.
In Deutschland hierin eine Änderung herbei zu führen ist nicht unbedingt ohne Weiteres möglich (die entsprechenden Voraussetzungen sind in einigen Antworten inerhalb diesen Themas beigefügt und auch das ist vorerst "Auslegungssache"...).Jedoch können für eine "volljährige und auch lebenserfahrene" Frau gerade auch in Bezug einer Konvertierung Argumente gefunden werden, die eine Namensänderung durchaus per Gesetz zulassen. Das Problem ist meist aber, dass hier Spielräume sind, die vorerst einer willkürlichen Betrachtung/Bewertung per Gesetzesvertreter vorausgeht, sodass in den mir bekannten Fällen eine langfristige "Erstreitung" nicht ausblieb. Ich selber bin mit 2 Frauen bekannt, die dieses (identische Vorraussetzungen wie in meinem Fall)in Hinsicht auf die Änderung ihres Vornamens erfolgreich umsetzen konnten. Beide leben schon lange mit ihren Familien nicht mehr in Deutschland.
LG Zahir

Last edited by Zahir; 21/01/2010 11:41.