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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: midouna] #322737
21/01/2010 12:02
21/01/2010 12:02
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Liebe midouna,
...eine Namensänderung gegen Deinen Willen, das hört sich ja wirklich entsetzlich an aber leider kann ich mir vorstellen, dass auch so etwas möglich ist frown Welche rechtliche Grundlage müsste denn soetwas ... zu Grunde liegen?
LG Zahir

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: midouna] #322738
21/01/2010 12:29
21/01/2010 12:29
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Also ein Gericht musste da bei mir gar nichts entscheiden. Da war lediglich das Einwohnermeldeamt auf dem ich war und die haben mir auch die Namensänderungsurkunde ausgestellt.

Ich habe fast das Gefühl ich muss mich entschuldigen dafür, dass es bei mir so einfach war. Aber ich kann ja auch nichts dafür. Es war wirklich komplett unproblematisch. Beim 1.Termin die Formulare abholen, dann die ausgefüllten Formulare dorthin bringen mit einer 2-zeiligen Begründung und dem Schreiben der Moschee die die Konvertierung bestätigt und zum Schluß die Namensänderungsurkunde gegen Bezahlung der Gebühr abholen.

Mir hat man wie gesagt angeboten den Vornamen als Künstlernamen einzutragen und dann hätte im Pass eben ein Zusatz gestanden: Künstlername: Nassima

Wie gesagt: Nichts mit Gericht und das stand auch nirgendswo in den Infoblättern.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322739
21/01/2010 12:36
21/01/2010 12:36
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Das sagt die Homepage des bei mir zuständigen Standesamtes (Sorry ich hatte geschrieben Einwohnermeldeamt, ist hier beides in einem)

Namensänderung (Öffentlich-rechtlich)

Ist Ihr Name lächerlich oder anstößig?

Führen Sie einen Sammelnamen (z.B. Müller , Schmidt)?

Sind Sie durch die Aussprache oder Schreibweise Ihres Namens in besonderem Maße beeinträchtigt (z.B. Grüner genannt Waldmüller)?

Ergeben sich Schwierigkeiten durch abweichende Schreibweisen des Familiennamens mit Umlauten oder "ss/ß,"?

In diesen Fällen kann das Standesamt eine öffentlich-rechtliche Namensänderung vornehmen.

Zur Erörterung eines jeden Einzelfalls bitten wir zunächst um telefonische Anmeldung unter der Rufnummer des Standesamtes

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322741
21/01/2010 12:43
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Original geschrieben von: Nassima Doukhan

Mir hat man wie gesagt angeboten den Vornamen als Künstlernamen einzutragen und dann hätte im Pass eben ein Zusatz gestanden: Künstlername: Nassima

Ist weggefallen smile

(Unter Deine kopierten Punkte fällt dieser Fall ja auch nicht - daher Einzelfall :-)

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322742
21/01/2010 12:49
21/01/2010 12:49
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Das ist ja klasse und ich find das gut, dass es so unkompliziert ging... ich selber habe auch in vielerlei HInsicht die Erfahrung machen könen, dass nicht alles so kompliziert sein muss, wie es offensichtlich einige aber doch wohl erleben.
LG Zahir

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322744
21/01/2010 13:42
21/01/2010 13:42
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Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, Nassima.
Ist für mich alles beantwortet.

Natürlich kann man nach der Scheidung wieder seinen Mädchennamen annehmen - hat meine Schwester auch so gemacht...
ich hatte allerdings die Frage , wenn man es aus religiöser Ansicht her macht. (Konvertierung)

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: chamaeleon] #322750
21/01/2010 14:39
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Also ob man aus religiösen Gründen den Nachnamen ändern kann weiß ich nicht, denke mir aber schon dass es möglich ist.

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322775
21/01/2010 17:52
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Original geschrieben von: Claudia Poser
Original geschrieben von: Simla
Original geschrieben von: Nassima Doukhan

Ist natürlich auch immer ein wenig good-will des Amtes ob sie die Begründung akzeptieren ;-)

Scheinbar, bei meinem Amt ein absolutes no-go was den Familiennamen betrifft.
Einen weiteren Vornamen kann man wählen, den bisherigen jedoch nicht ablegen.
LG Simla


Simla dann ist es wirklich bei euch nur so, denn wir haben uns erst vor Weihnachten dazu beraten lassen und es ist sehr viel in Deutschland möglich, wenn das zuständige OLG zustimmt.
Das letzte Wort hat der Richter/in und wenn dann die Unterschrift darauf ist, geht so manches.

Claudia


Hallo Claudia,
das OLG ist wieder was ganz anderes - andere Rechtsgrundlage als eine "einfache" Namensänderung beim "Amt für öffentliche Ordnung".
LG Simla

Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: Nassima Doukhan] #322786
21/01/2010 19:31
21/01/2010 19:31
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...
wenn ich es richtig verstanden habe gab es bei dir eine namensergänzung, zusätzlicher islamischer vorname, eine namensänderung muß von einem gericht für zulässig erklährt werden
und "künstlernamen" werden schon sehr lange nicht mehr in den pass eingetragen,- wäre das heute noch möglich, hätte mir das so manche schlaflose nacht erspahrt...

zur erklährung,
ich habe vor mehr als sechs jahren meinen tun. ehemann in deutschland geheiratet, bei der eheschließung nahm ich seinen nachnamen an(wurde als gemeinsamer familienname im stammbuch geführt)
als der vater meines mannes verstarb, stellte sich bei der darauffolgenden erbschaftsklährung herraus, das er bei der geburt von seinem großvater mütterlicherseits unter dessen namen eingetragen worden war und nicht ,- wie es eigentlich hätte sein müssen, unter dem seines vaters...
der vater meines mannes hatte immer wieder im ausland gearbeitet, so das zwei der fünf kinder in seiner abwesendheit geboren und unter dem namen der mutter geführt wurden
um nun seinen vater zu beerben wurde der name meines mannes in tunesien geändert(war einfach aber nicht ganz preiswert)
die probleme fingen hier in deutschland an...
wärend mein mann auch hier keie probleme hatte, hatte ich eine ordnungswiedricgkeit begangen ,-ich trug ja den angeheirateten namen zu unrecht...
diese wurde zwar nicht geahndet(ich hatte sie ja in treu und glauben begangen) aber ich mußte nun den neuen nachnamen meines mannes annehmen...
daraus ergeben sich nun diverse schwierigkeiten für mich,-
zum einen war der vorherrige nachname auch mein firmenname...
und unter diesem hatte ich mir einiges erarbeitet
zum anderen hat ein teil des neuen nachnamens in anderen sprachen eine bedeutung der ich nicht nachkommen kann,-
erschwehrte bedingungen der einreise für mich als privatperson...
in erster inztanz hatte ich das nachsehen, trage somit vorerst den neuen namen,wir versuchen es aber weiter


midoun
Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach [Re: midouna] #322797
21/01/2010 21:50
21/01/2010 21:50
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Nassima Doukhan Offline OP
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Midouna, das ist ja eine absolut blöde Situation mit sehr unangenehmen Konsequenzen für dich.
Warum hat man dich nicht einfach deinen Namen behalten lassen, das ist doch nur Aufgrund eines Irrtums passiert.

Antwort auf:
Wenn ich es richtig verstanden habe gab es bei dir eine namensergänzung, zusätzlicher islamischer vorname, eine namensänderung muß von einem gericht für zulässig erklährt werden

Nicht so ganz. Da musste gar nichts von einem Gericht für zulässig erklärt werden. Das Standesamt hat das ganz alleine gemacht nachdem nichts gegen mich vorlag und ich nicht von der Polizei gesucht wurde unter meinem alten Namen.

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