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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Nassima Doukhan]
#322775
21/01/2010 17:52
21/01/2010 17:52
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Joined: Dec 2007
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Ist natürlich auch immer ein wenig good-will des Amtes ob sie die Begründung akzeptieren ;-)
Scheinbar, bei meinem Amt ein absolutes no-go was den Familiennamen betrifft. Einen weiteren Vornamen kann man wählen, den bisherigen jedoch nicht ablegen. LG Simla Simla dann ist es wirklich bei euch nur so, denn wir haben uns erst vor Weihnachten dazu beraten lassen und es ist sehr viel in Deutschland möglich, wenn das zuständige OLG zustimmt. Das letzte Wort hat der Richter/in und wenn dann die Unterschrift darauf ist, geht so manches. Claudia Hallo Claudia, das OLG ist wieder was ganz anderes - andere Rechtsgrundlage als eine "einfache" Namensänderung beim "Amt für öffentliche Ordnung". LG Simla
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Re: Namensänderung nach Konvertierung/Scheidung/oder einfach
[Re: Nassima Doukhan]
#322786
21/01/2010 19:31
21/01/2010 19:31
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Joined: Mar 2007
Beiträge: 250 münster
midouna
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Beiträge: 250
münster
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... wenn ich es richtig verstanden habe gab es bei dir eine namensergänzung, zusätzlicher islamischer vorname, eine namensänderung muß von einem gericht für zulässig erklährt werden und "künstlernamen" werden schon sehr lange nicht mehr in den pass eingetragen,- wäre das heute noch möglich, hätte mir das so manche schlaflose nacht erspahrt...
zur erklährung, ich habe vor mehr als sechs jahren meinen tun. ehemann in deutschland geheiratet, bei der eheschließung nahm ich seinen nachnamen an(wurde als gemeinsamer familienname im stammbuch geführt) als der vater meines mannes verstarb, stellte sich bei der darauffolgenden erbschaftsklährung herraus, das er bei der geburt von seinem großvater mütterlicherseits unter dessen namen eingetragen worden war und nicht ,- wie es eigentlich hätte sein müssen, unter dem seines vaters... der vater meines mannes hatte immer wieder im ausland gearbeitet, so das zwei der fünf kinder in seiner abwesendheit geboren und unter dem namen der mutter geführt wurden um nun seinen vater zu beerben wurde der name meines mannes in tunesien geändert(war einfach aber nicht ganz preiswert) die probleme fingen hier in deutschland an... wärend mein mann auch hier keie probleme hatte, hatte ich eine ordnungswiedricgkeit begangen ,-ich trug ja den angeheirateten namen zu unrecht... diese wurde zwar nicht geahndet(ich hatte sie ja in treu und glauben begangen) aber ich mußte nun den neuen nachnamen meines mannes annehmen... daraus ergeben sich nun diverse schwierigkeiten für mich,- zum einen war der vorherrige nachname auch mein firmenname... und unter diesem hatte ich mir einiges erarbeitet zum anderen hat ein teil des neuen nachnamens in anderen sprachen eine bedeutung der ich nicht nachkommen kann,- erschwehrte bedingungen der einreise für mich als privatperson... in erster inztanz hatte ich das nachsehen, trage somit vorerst den neuen namen,wir versuchen es aber weiter
midoun
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