Hallo Laurette,
ich habe meines soeben auch nochmal gefragt.
Wie schon geschrieben reicht bei Dir ein deutsches rechtskräftiges Scheidungsurteil vollkommen.
Wenn die Marokkaner was haben möchten, ist das natürlich wieder eine andere Sache.
Wenn Dein Standesamt auf die ausländische Aufhebung besteht - einfach PN schicken, ich kann Dir den Kontakt zum StAmt herstellen.
LG Simla
Hallo Simla,
ich habe bis jetzt keinerlei Auskunft von meinem Standesamt erhalten. Die Standesbeamtin, die für mich zuständig ist und den Fall kennt, scheint im Urlaub zu sein. Und die anderen haben es wohl nicht so eilig anfragen zu bearbeiten.. Aber ich bin dran!
Vielen Dank für Dein Angebot- falls nötig werde ich gerne drauf zurück kommen!
Nun habe ich noch eine Frage: Wie komme ich von hier aus am besten an eine Heiratskopie ran? Wenn ich niemanden habe dem ich vertrauen kann, nicht der arabischen Sprache mächtig bin und auch nicht weiß ob es eine email adresse vom Standesamt in Tunesien gibt wo ich sie bestellen kann ( so wie man das ja hier in Europa kann)..
Lg Laurette