Ja, und der lautet, wie ich oben schrieb, bei Muslim-Frauen, die mit Nicht-Muslims verheiratet sind, in so gut wie allen Fällen "ledig".
Nur allein die Geburtsurkunde mit dem Vermerk "für die Heirat" gibt in diesem Falle eindeutigen Aufschluß, weil dieser Vermerk dann nämlich, trotz offizieller Ledigkeit, nicht geschrieben werden darf, sondern nur eine "normale" Geburtsurkunde erhältlich ist.
Bei Männer gilt dasselbe, dort allerdings ist der Familienstand dann auch als "verheiratet" angegeben.