Ist im Prinzip richtig, was ich meinte, war auch eher, daß eine Beglaubigung in Deutschland (im Gegensatz zu einer in Tunesien) ausreichte.
Allerdings - ich habe mittlerweile 2mal eine Geburtsurkunde incl. Beglaubigungen "besorgt", einmal habe ich lediglich eine unbeglaubigte handgeschriebene Vollmacht (zweisprachig deutsch/tunesisch) und einmal eine von deutschen Meldeamt beglaubigte vorgezeigt - in beiden Fällen gab es keinerlei Probleme über die tunesisch-übliche Diskussion hinaus.