Antwort auf:
Vollmacht des Auftraggebers in TUNESISCH, beglaubigt von einer deutschen Behörde/Notar.

Ich würde eine in Tunesien benötigte Vollmacht ("Tawkil") immer auf einem tn. Konsulat beglaubigen lassen, nicht bei einer deutschen Behörde/Notar! Es muss auch nicht das zuständige Konsulat sein, falls ein anderes näher liegt (in unserem Fall liegt beispielsweise Straßburg oder Bern näher als "unser" Konsulat in München). Ich jedenfalls kenne bisher nur diese Vorgehensweise (Beglaubigung einer Vollmacht beim Konsulat). Oder hat jemand andere Erfahrungen gemacht?