Ich werde morgen nochmal beim Standesamt anrufen und mich nochmal erkundigen.
Hallo Laurette,
ich habe meines soeben auch nochmal gefragt.
Wie schon geschrieben reicht bei Dir ein deutsches rechtskräftiges Scheidungsurteil vollkommen.
Wenn die Marokkaner was haben möchten, ist das natürlich wieder eine andere Sache.
Wenn Dein Standesamt auf die ausländische Aufhebung besteht - einfach PN schicken, ich kann Dir den Kontakt zum StAmt herstellen.
LG Simla