Hi Frogger, wir hatten uns überschnitten.
Ich hoffe, es geht dir gut?
Sag mal, wozu braucht man denn eine von der dt. Botschaft legalisierte Geburtsurkunde? Wir brauchten für das Ehefähigkeitszeugnis nur die von mir o.g. Stempel.
Auch jetzt, als mein Mann hier ankam, brauchte er für die Nachbeglaubigung unserer Eheurkunde beim deutschen Standesamt nur eine wie o.g. abgestempelte Geburtsurkunde, die nicht älter als 2 Wochen sein sollte. Aber niemals brauchten wir eine Beglaubigung von der Botschaft.
Oder gehts hier um was Anderes??? :-)
LG