Bei mir war es so:

- rechtskräftiges Scheidungsurteil vom Amtsgericht
- Überbeglaubigung vom Landgericht
- Stempel von Tunesischen Konsulat
--> alles Übersetzen
- Einreichen des Ganzen durch einen tunesischen Rechtsanwalt auf dem tunesischen Gericht
- inkl. Zustimmung beider Ehegatten, dass die Scheidung erfolgen soll (liegt dies nicht vor, wird der andere Ehegatte 3mal angeschrieben - erst danach kann die Scheidung erfolgen)
- Termin innerhalb 7 Wochen beim zuständigen tunesischen Gericht
- rechtskräftig nach 14 Tagen
- Abholung des rechtskräftigen Scheidungsurteils beim Gericht und die Eintragung beim Standesamt erfolgte am gleichen Tag (persönlich vorgelegt)