Salam bist du Tunesier? Wenn ja dann musst du eine Wartezeit in Tunesien von 100 Tagen einhalten wenn du wieder heiraten möchtest dort in Tunesien nach der Scheidung.
Wenn die Scheidung hier in Deutschland stattfindet wäre es am besten wenn hier beide einen Rechtsanwalt habt,denn dann könntet ihr auf sofortige Rechtsgültigkeit des Urteils pochen. Ich habe das damals auch so gemacht und somit war mein Scheidungsurteil mit sofortiger Wirkung rechtsgültig. Macht man es nicht giebt es eine Widerspruchszeit und das Urteil ist dann ca. 2Monate nach dem Spruch des Richters erst gültig.Das würde ich vorerst ersteinmal abklären bevor du deine Cousine auf die Sprachschule schickst.
Wassalam
Last edited by bandy; 13/01/2010 21:19.