Original geschrieben von: Uwe Wassenberg

Ich weiß es nicht genau, aber wird es nicht in Deutschland genauso gehandhabt, zumindest bei längeren Hotelaufenthalten? Nur das wir nichts mitbekommen, da die Anmeldung automatisiert durch das Hotel/die Pension erfolgt.

Genau, bezieht man ein Hotel, befreit der "Hotelschein" von einer behördlichen/polizeilichen Anmeldung.
LG Simla

siehe u.a.:
Besondere Meldepflichten

§ 23 MeldeG BW
Beherbergungsstätten
(1) Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von fremden Personen dienen (Beherbergungsstätten), für nicht länger als zwei Monate aufgenommen wird, unterliegt nicht den Meldepflichten nach § 15 Abs. 1 und 2. Sobald sein Aufenthalt die Dauer von zwei Monaten überschreitet, hat er sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden (§ 15 Abs. 1).

(2) Die beherbergten Personen haben am Tage der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich auszufüllen und zu unterschreiben; beherbergte Ausländer haben sich dabei gegenüber dem Leiter der Beherbergungsstätte oder seinem Beauftragten durch die Vorlage eines gültigen Identitätsdokuments auszuweisen,...........

§ 24 MeldeG BW
Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten
(1) Der Leiter der Beherbergungsstätte oder sein Beauftragter hat besondere Meldescheine bereitzuhalten und darauf hinzuwirken, daß der Gast seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 2 erfüllt. Legt der beherbergte ausländische Gast kein oder kein gültiges Identitätsdokument vor, so ist dies auf dem Meldeschein in geeigneter Form zu vermerken.................