Nachdem ich in den letzten Jahren immer als Individualreisender in Tunesien war, habe ich mich dieses Mal das erste Mal angemeldet.
Die örtliche Polizeidirektion verlangte dazu eine Kopie der Carte d'Identité des Vermieters und eine Kopie des Reisepasses des Anzumeldenden sowie die Kopie des Nachweises einer Krankenversicherung. Für gesetzlich Versicherte ohne zusätzliche Auslandskrankenversicherung reicht auch der Vordruck TN/A 11 des Deutsch-Tunesischen Gesundheitsabkommens, auch unter Auslandskrankenschein bekannt, den man von seiner Krankenkasse erhält. Dieser Vordruck wird von der Krankenkasse zweisprachig (deutsch/französisch) gefertigt.
Die Anmeldung war kostenlos!