Das Vermögen verwalten sowieso die Erziehungsberechtigten. Verstirbt einer - verwaltet es der "übrig gebliebene".
Daher müssen ja auch BEIDE Sorgeberechtigten z.B. bei einer Bank für Konto/Sparbuch etc. unterschreiben.
Streitigkeiten innerhalb der Familie kann es sicher trotzdem geben. Da wird das Jugendamt eingeschaltet und aufgefahren......
Mir gings aber eher um die grundsätzliche Frage innerhalb der kleinen Familie (Vater/Mutter).
Ich bin da ja sehr "krass", meiner Familie ist es bekannt, dass im Falle eines Falles mein Kind nach Tunesien DARF.
LG Simla