Wenn der Verdacht einer Scheinehe o.ä. besteht, wird geprüft.
Man sollte nicht immer seinen eigenen Fall sehen - sondern mal nen Tag z.B. an der Botschaft oder ABH verweilen und das Treiben dort beobachten.............dann fällt das Kopfschütteln bei Regelausnahmen/Prüfungen weg.
LG Simla
Das hab ich schon beobachtet, bin ja öfter beruflich in der ABH, aber diese berühmte Regelausnahme muss ja an irgendetwas festzumachen sein. Doppelstaatler - ok, wenn Frau oder Mann bereits im anderen Land gelebt haben und die Sprache sprechen - ok, aber woran läßt sich sonst so eine Regelausnahme festmachen?? Verdacht auf Scheinehe liegt doch im Auge des Betrachters und ist doch manchmal auch sehr willkürlich, oder?? Altersunterschied - da hätten sie viel zu tun; verschiedener Bildungsstand etc. etc.