Eine Ausnahme von der Regel der Nichtbeachtung der Sicherstellung des Lebensunterhaltes ist es, wenn man Dir zumuten kann, die Ehe im Ausland zu führen, weil Du z.B. dort Deinen Lebensmittelpunkt hast oder zwei Staatsbürgerschaften hast, mit anderen Worten, wenn keinen zwingenden Grund dafür gibt, daß Du in Deutschland leben mußt (nicht willst!).